Mitgliederservice

INFO zur Mitgliedschaft im SV Eurasburg-Beuerberg (SVEB)

Wir freuen uns über Ihren Entschluss, unserem Verein beizutreten und geben Ihnen nachstehend einige wichtige Hinweise.

Bitte füllen Sie den Aufnahmeantrag und die dazugehörende Datenschutzerklärung vollständig aus. Das ist auch bei Nachmeldungen von Familienangehörigen erforderlich – einschließlich Sepa-Lastschriftmandat.

Achten Sie auf die korrekte Schreibweise der Vornamen – keine Abkürzungen, Veränderungen oder Spitznamen. Senden Sie das Original an oben genannte Adresse des SVEB.

Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie über Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung zu informieren und die Unterschriften auf der Datenschutz-erklärung einzuholen. Ohne Ihre Einwilligung zur Datenschutzerklärung ist die Aufnahme in den SVEB nicht möglich.

Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach dem Alter und wird im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Das erleichtert die Vereinsverwaltung erheblich und spart zudem anfallende Kosten gegenüber dem Rechnungszahlungsverkehr. Konto- oder Adressänderungen sind dem SVEB unverzüglich zu melden. Bei Rücklastschriften ohne Vereinsverschulden müssen wir Ihnen die dadurch entstandenen Kosten / Bankgebühren in Rechnung stellen. Beitragseinzug erfolgt jährlich am 7. Februar; im Jahr des Eintritts am 7. des Folgemonats nach Eintritt. Beim Austritt aus dem Sportverein verliert die Einzugsermächtigung ihre Gültigkeit.

Jahresbeitrag ab 2020:

  • Grundbeitrag Erwachsene
    80,– €

  • Ermäßigter Beitrag Kinder/Jugendliche bis 21 Jahre bzw. Erwachsene über 65 Jahre
    54,– €

  • Familienbeitrag Ehe-/Lebensgemeinschaft + mind. 1 Kind oder 1 Elternteil + mind. 2 Kinder
    175,– €

Bei Eintritt im 2. Kalenderhalbjahr ermäßigt sich der Beitrag für das Beitrittsjahr auf die Hälfte.

Die Laufzeit der Mitgliedschaft ist immer ein Geschäftsjahr und entspricht dem Kalenderjahr. Ohne Kündigung verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um ein weiteres Jahr.

Eine Kündigung ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich und muss schriftlich an die Adresse des SVEB erfolgen (formlos oder mit dem Änderungsformular zum Herunterladen aus der Homepage). Das alleinige Fernbleiben vom Trainingsbetrieb oder eine mündliche Absprache mit dem Übungsleiter sind unwirksam!

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